BGH - Urteil vom 26.03.1957
VI ZR 282/55
Normen:
BGB § 254 ; StVG § 7 Abs. 2, §§ 9, 18 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VersR 1957, 321

Beweisführung beim Zusammenstoß mit einem Fußgänger

BGH, Urteil vom 26.03.1957 - Aktenzeichen VI ZR 282/55

DRsp Nr. 1994/6533

Beweisführung beim Zusammenstoß mit einem Fußgänger

Stößt ein Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn mit einem Kfz auf dessen rechter Fahrbahnseite zusammen, so kann daraus noch nicht gefolgert werden, daß der erste Anschein für ein Alleinverschulden des Fußgängers spricht mit der Folge, daß der Halter bzw. der Fahrer der ihm nach § 7 Abs. 2 oder § 18 Abs. 1 S. 2 StVG obliegenden Beweislast für das Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses bzw. das Fehlen eigenen Verschuldens enthoben ist.

Normenkette:

BGB § 254 ; StVG § 7 Abs. 2, §§ 9, 18 Abs. 1 ;

Hinweise:

So auch OLG Hamburg v. 18.07.1966, VersR 1967, 886

Fundstellen
VersR 1957, 321