A.
Der Kläger verlangt vom Beklagten Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatzleistungen aus einem Gebrauchtwagenkauf. Beide Parteien sind Kraftfahrzeughändler.
Am 11.02.2004 schlossen die Parteien einen mündlichen Kaufvertrag über ein Fahrzeug Citroen Berlingo, Erstzulassung 26.04.2001, zum Kaufpreis von 7.850,- EUR. Der Beklagte hatte das Fahrzeug zuvor im Internet bei "x.de" inseriert. In der Internetanzeige ist ein Unfallschaden nicht erwähnt.
In einer späteren Rechnung vom 12.02.2004, die nach Darlegung des Klägers erst nachträglich nach Feststellung eines Unfallschadens erstellt worden sein soll, war vermerkt, dass das Fahrzeug einen "teilweise instand gesetzten, wirtschaftlichen Totalschaden" aufweise.
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