OLG Hamm - Beschluss vom 31.03.2020
4 RBs 114/20
Normen:
OWiG § 46 Abs. 1;
Fundstellen:
DAR 2020, 699
NZV 2021, 162

Beweisverwertungsverbot bei fehlender BelehrungBelehrungspflicht bei VernehmungssituationFernwirkung bei Verstoß gegen Belehrungspflicht

OLG Hamm, Beschluss vom 31.03.2020 - Aktenzeichen 4 RBs 114/20

DRsp Nr. 2020/9237

Beweisverwertungsverbot bei fehlender Belehrung Belehrungspflicht bei Vernehmungssituation Fernwirkung bei Verstoß gegen Belehrungspflicht

1. Wird ein kraftfahrzeugführender Betroffener, bei dem im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle angesichts des Antreffens im grenznahen Gebiet zu den Niederlanden und aufgrund stark erweiterter Pupillen ohne Reaktion und starkem Lidflattern der Anfangsverdacht für eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG besteht, ohne vorangegangene Belehrung zunächst befragt wird "ob er etwas genommen habe", so verstößt dies gegen §§ 136 Abs. 1 S. 2, 163a Abs. 4 StPO, 46 Abs. 1 OWiG.