Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer fahrlässig begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung um 33 km/h innerorts mit einer Geldbuße von 100,- EUR und einem einmonatigen Fahrverbot belegt.
Hiergegen wendet sich der Betroffene mit seiner Rechtsbeschwerde.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, das angefochtene Urteil aufzuheben. Sie ist, wie auch der Betroffene, der Auffassung, die Angaben zur Identitätsfeststellung des Betroffenen seien unzureichend.
Das Rechtsmittel ist zulässig, aber unbegründet.
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