I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG; Komplementärin ist eine GmbH. Zu den Kommanditisten der Klägerin gehört u. a. die A-GmbH (A). Gesellschafter der A waren die B-Gesellschaft und die G-GmbH. Durch Vertrag vom 30. Juni ... war die A als Kommanditistin und stille Gesellschafterin bei der Klägerin aufgenommen worden. Nach § 15 des Vertrages kann die A durch Beschluß der Gesellschafterversammlung der Klägerin mit einer Mehrheit von 70 % der vertretenen Stimmen aus der Gesellschaft fristlos zu Buchwerten ausgeschlossen werden, wenn ein Gesellschafter der A seinen Anteil oder Teile seines Anteils an Dritte veräußert oder auf andere Weise aus der Gesellschaft ausscheidet. Die Kapitalanteile der A an der Klägerin wachsen dann den verbleibenden Gesellschaftern (Altgesellschafter) im Verhältnis ihrer Beteiligung zu.
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