BFH - Urteil vom 25.06.1991 (IX R 163/84) - DRsp Nr. 1996/11111
BFH, Urteil vom 25.06.1991 - Aktenzeichen IX R 163/84
DRsp Nr. 1996/11111
»Der Nutzungswert einer Ferieneigentumswohnung ist für den Zeitraum, in dem der Steuerpflichtige sie selbst nutzt, nach § 21 aEStG zu ermitteln. Insoweit sind die GrundS. der sog. "Liebhaberei" nicht anzuwenden.«
Normenkette:
EStG § 2 Abs. 1, § 21a;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.