BGH - Beschluß vom 10.04.1975
4 StR 93/75
Normen:
StPO § 265 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VRS 49, 184
Vorinstanzen:
LG Flensburg,

BGH - Beschluß vom 10.04.1975 (4 StR 93/75) - DRsp Nr. 1994/5520

BGH, Beschluß vom 10.04.1975 - Aktenzeichen 4 StR 93/75

DRsp Nr. 1994/5520

Ist die Belehrung des Angeklagten darüber, daß statt einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs eine vorsätzliche angenommen werden könne, unterblieben, so liegt ein Verstoß gegen §265 Abs. 1 StPO vor.

Normenkette:

StPO § 265 Abs. 1 ;
Vorinstanz: LG Flensburg,
Fundstellen
VRS 49, 184