I. Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen einer am 17. Mai 1994 mit einem Firmenfahrzeug begangenen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße in Höhe von 150 DM festgesetzt.
Der Betroffene hat die Ordnungswidrigkeit eingeräumt. Mit der Rechtsbeschwerde, deren Zulassung er beantragt, macht er geltend, es sei bereits vor Erlaß des Bußgeldbescheids Verfolgungsverjährung eingetreten.
Dem liegt folgender Verfahrensablauf zugrunde:
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