Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam - 6. Zivilkammer - vom 27. September 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren beträgt bis 3.000 €.
Der Kläger, der bei der Beklagten eine Krankheitskostenversicherung nach dem Tarif "Vision 1-4500" und eine Krankentagegeldversicherung nach dem Tarif "TV 42" unterhält, wendet sich mit seiner Klage gegen Beitragserhöhungen durch die Beklagte zum 1. Januar 2012 und zum 1. Januar 2013.
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