BSG - Urteil vom 05.05.1994
2 RU 16/93
Normen:
RVO § 550 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW 1995, 213
NZS 1994, 520
SozR 3-2200 § 550 Nr. 8
VersR 1995, 240
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein,

BSG - Urteil vom 05.05.1994 (2 RU 16/93) - DRsp Nr. 1995/981

BSG, Urteil vom 05.05.1994 - Aktenzeichen 2 RU 16/93

DRsp Nr. 1995/981

»Eine zum Verlust des Versicherungsschutzes führende Unterbrechung des Heimwegs darf in die rechtliche Wertung nicht einbezogen werden, wenn diese Unterbrechung nur als Möglichkeit angesehen wird; in die rechtliche Wertung darf nur das einbezogen werden, was feststeht.«

Normenkette:

RVO § 550 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger ist Gesellschafter und Geschäftsführer der N. GmbH in H.. Sein Gesellschaftsanteil beträgt 20 v.H. am Kapitalvermögen. Die Stimmrechtsverhältnisse entsprechen den Kapitalverhältnissen. Er wohnt in G..