BVerwG - Beschluß vom 16.08.1994
11 B 26.94
Normen:
StVG § 4 ; StVZO §§ 12, 15b ;
Fundstellen:
DAR 1995, 36

BVerwG - Beschluß vom 16.08.1994 (11 B 26.94) - DRsp Nr. 1995/9549

BVerwG, Beschluß vom 16.08.1994 - Aktenzeichen 11 B 26.94

DRsp Nr. 1995/9549

1. Auch einem in indirekter Rede wiedergegebenen MPU-Untersuchungsbericht ist grundsätzlich zu entnehmen, ob die Erwägungen der Gutachter nachvollziehbar und plausibel sind oder nicht. 2. Zur Frage, ob die vorgelegten Fragebögen mit den entsprechenden Antworten dem Gutachten beigefügt werden müssen. 3. Zur Eignungsbeurteilung gehört im Falle der Alkoholgewöhnung auch die Prüfung der Frage, ob über einen längeren Zeitraum ein völlig alkoholabstinentes Leben geführt wird.

Normenkette:

StVG § 4 ; StVZO §§ 12, 15b ;
Fundstellen
DAR 1995, 36