BVerwG - Urteil vom 17.02.1981
7 C 55.79
Normen:
StVG § 4 Abs. 1 ; StVZO § 68 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BVerwGE 61, 360
VerkMitt 1981, 50

BVerwG - Urteil vom 17.02.1981 (7 C 55.79) - DRsp Nr. 1994/6738

BVerwG, Urteil vom 17.02.1981 - Aktenzeichen 7 C 55.79

DRsp Nr. 1994/6738

A. Ob ein Fahrerlaubnisinhaber, der mit seinem Kraftfahrzeug Rauschgift geschmuggelt hat, sich dadurch als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen hat, kann nur nach einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Fahrerlaubnisinhabers uns seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit entschieden werden. B. Örtliche Unzuständigkeit der die Fahrerlaubnis entziehenden Verwaltungsbehörde begründet keinen Anspruch auf Aufhebung der Entziehungsverfügung.

Normenkette:

StVG § 4 Abs. 1 ; StVZO § 68 Abs. 2 ;
Fundstellen
BVerwGE 61, 360
VerkMitt 1981, 50