Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Antragsgegnerin wird es im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung von Ordnungsgeld bis 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für bestimmte Fahrzeugmodelle als neue Personenkraftwagen in Druckschriften zu werben, ohne die Werte über den Kraftstoffverbrauch sowie die CO2-Emissionen nach Maßgabe der PKW-EnVKV anzugeben, sofern dies geschieht wie in der Anlage A 2 zur Antragsschrift wiedergegeben.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Eilverfahrens zu tragen.
Beschwerdewert: 20.000,- €
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|