BGH - Urteil vom 24.01.1996
3 StR 540/95
Normen:
PresseG § 25; VereinsG § 20 ;
Fundstellen:
MDR 1996, 620
NJW 1996, 1905
NStZ 1996, 393
NVwZ 1996, 934
StV 1996, 436
Vorinstanzen:
LG Köln,

BGH - Urteil vom 24.01.1996 (3 StR 540/95) - DRsp Nr. 1996/19809

BGH, Urteil vom 24.01.1996 - Aktenzeichen 3 StR 540/95

DRsp Nr. 1996/19809

»Die durch eine Plakatklebeaktion begangene Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz) unterliegt nicht der kurzen Presseverjährung.«

Normenkette:

PresseG § 25; VereinsG § 20 ;

Gründe:

Das Landgericht hat die Angeklagten vom Vorwurf des Vergehens nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 18 Satz 2 Vereinsgesetz aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Hiergegen wendet sich die Staatsanwaltschaft mit der auf die Sachrüge gestützten Revision. Das vom Generalbundesanwalt vertretene Rechtsmittel ist begründet.

Zum äußeren Tatgeschehen hat das Landgericht, im wesentlichen übereinstimmend mit dem Anklagevorwurf, festgestellt: