Auf die Berufung der Beklagten und des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 28.5.2019, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.191,05 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 28.12.2018 zu bezahlen.
2.Es wird festgestellt, dass der Klageantrag 1. in Höhe von 16.217,26 € erledigt ist.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,84 € Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28.12.2018 zu zahlen.
4.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Im Übrigen werden die Berufungen zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
IV. V.
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