I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.09.2022 -
II. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.09.2022 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.273,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 13.538,34 € seit 11.01.2022 und aus weiteren 3.734,92 € seit 16.08.2022 zu zahlen.
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