BayObLG, Beschluß vom 27.06.1985 - Aktenzeichen 1 ObOWi 221/85
DRsp Nr. 1998/9419
Eindellung des Bremsdruckbehälters eines Lkw
Ist bei einem Lkw der Bremsdruckbehälter eingedellt, die vorgeschriebene Bremsleistung aber nicht beeinträchtigt, liegt kein Verstoß gegen § 41StVZO vor; ein Verstoß gegen §30 Abs. 1 Nr. 1StVZO liegt nur dann vor, wenn die Eindellung die Gefahr eines Undichtwerdens und damit eines Ausfallens der Bremsanlage begründet.