BayObLG - Beschluß vom 11.03.1987
1 ObOWi 323/86
Normen:
StVO § 2 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1988, 361 (Bär)

Einhaltung des Rechtsfahrgebots auf nur 3,5 m breiten Feldwegen

BayObLG, Beschluß vom 11.03.1987 - Aktenzeichen 1 ObOWi 323/86

DRsp Nr. 1998/9650

Einhaltung des Rechtsfahrgebots auf nur 3,5 m breiten Feldwegen

»Wer auf der Mitte eines nur 3,5 m breiten Feldweges mit einem Pkw fährt, verstößt nicht gegen das Rechtsfahrgebot; jedoch er auf halbe Sicht fahren.«

Normenkette:

StVO § 2 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAR 1988, 361 (Bär)