Der Kläger erlitt schwere Schädel- und Gesichtsverletzungen, als er am 24. November 1979 im Gebiet der früheren DDR mit seinem PKW mit einem LKW der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland kollidierte. Der Unfall beruhte auf dem alleinigen Verschulden des Fahrers des Militärfahrzeugs, der sich auf einer Dienstfahrt befand. Der Kläger, der bis zu dem Unfall als Bauleiter beschäftigt war und nebenberuflich eine Staudengärtnerei betrieb, ist seit dem Unfall erblindet und erwerbsunfähig.
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