Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners, ihm die Fahrerlaubnis der Klassen A (mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04), A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE (mit der Schlüsselzahl 79 [C1E > 12 000 kg, L =< 3]), L und T ohne vorherige medizinisch-psychologische Untersuchung vorläufig neu zu erteilen.
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