OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.05.2023
18 U 4/23
Normen:
VVG § 106 S. 1;
Fundstellen:
IBR 2023, 651
ZInsO 2024, 888
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 21.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 76/21

Eintritt der Fälligkeit des Freistellungsanspruchs durch Feststellung des Haftpflichtanspruchs eines Geschädigten

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.05.2023 - Aktenzeichen 18 U 4/23

DRsp Nr. 2024/6253

Eintritt der Fälligkeit des Freistellungsanspruchs durch Feststellung des Haftpflichtanspruchs eines Geschädigten

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 21.07.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2-20 O 76/21, teilweise abgeändert:

Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für die Berufung auf insgesamt bis zu 125.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 106 S. 1;

Gründe

I.

Die Parteien streiten um Ansprüche aus einer Betriebshaftpflichtversicherung nach Insolvenz der Versicherungsnehmerin.