I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 16.01.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus -
II. Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem Landgericht vorbehalten.
III. Das Berufungsurteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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