Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers bei Unfall mit einem nicht zugelassenen Kfz
BGH, Urteil vom 27.06.1951 - Aktenzeichen II ZR 29/50
DRsp Nr. 1994/6668
Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers bei Unfall mit einem nicht zugelassenen Kfz
Der Haftpflichtversicherer kann den Versicherungsschutz nicht deshalb ablehnen, weil das zu einer einmaligen Fahrt benutzte Kraftfahrzeug noch nicht zugelassen war. Denn die im § 2 Ziff. 2b AKB vorgeschriebene "Fahrerlaubnis" bezieht sich nur auf den Führerschein, nicht aber auch auf die Benutzung eines zum Verkehr noch nicht zugelassenen Kraftfahrzeugs.