OLG Hamm - Urteil vom 10.05.2023
20 U 265/22
Normen:
VVG § 1 Abs. 1; VVG § 178; ZPO § 286;
Vorinstanzen:
LG Münster, vom 16.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 115 O 2/22

Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers für die Folgen eines Sturzes vom Heuballen mit Luxation der Schulter

OLG Hamm, Urteil vom 10.05.2023 - Aktenzeichen 20 U 265/22

DRsp Nr. 2023/13145

Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers für die Folgen eines Sturzes vom Heuballen mit Luxation der Schulter

Der Beweis eines Unfallereignisses in der privaten Unfallversicherung ist nicht erbracht, wenn der Versicherungsnehmer nach Anmeldung der Ansprüche in Erwartung einer Ablehnung des Versicherers seinen Sachvortrag ändert und ein völlig anderes Geschehen schildert.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.08.2022 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

VVG § 1 Abs. 1; VVG § 178; ZPO § 286;

Gründe

I.

Der Kläger verlangt von dem Beklagten, bei dem er eine Unfallversicherung unterhält, nach einem streitigen Sturzereignis im Oktober 2019 eine Invaliditätsleistung.

Der Kläger meldete bei dem Beklagten mit der unter dem 16.01.2020 unterzeichneten und handschriftlich von ihm ausgefüllten Unfallanzeige (Bl. 119 der elektronischen Gerichtsakte erster Instanz; im Folgenden eGA-I bzw. eGA-II für die zweite Instanz) einen Unfall, der am 14.10.2019 - wie unter I. a) ausgeführt - wie folgt geschehen sein soll:

"Auf unebenem Gelände nahe der Pferdekoppel auf den rechten Arm und Schulter gestürzt".

Unter I. b) wurde ausgeführt:

"Bin gestolpert und gestürzt, mit rechtem Arm abgefangen".

1. 2.