SchlHOLG - Beschluss vom 14.09.2010
16 U 12/10
Normen:
ARB-RU (2004) § 3 Abs. 2 f;
Vorinstanzen:
LG Lübeck, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 217/09

Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageeratung beim Kauf von (Express-)Zertifikaten; Begriff des Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäfts i.S. von § 3 Abs. 2 lit. f ARB-RU (2004)

SchlHOLG, Beschluss vom 14.09.2010 - Aktenzeichen 16 U 12/10

DRsp Nr. 2010/21111

Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageeratung beim Kauf von (Express-)Zertifikaten; Begriff des Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäfts i.S. von § 3 Abs. 2 lit. f ARB-RU (2004)

Der Kauf von (Express-)Zertifikaten ist kein Termin- oder vergleichbares Spekulationsgeschäft, weshalb eine Klage gegen die Bank wegen Beratungsverschuldens nicht unter den entsprechenden Ausschlusstatbestand in der Rechtsschutzversicherung fällt.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Beschluss

in dem Rechtsstreit

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I. Die Beklagte wird nach Vorberatung des Senats darauf hingewiesen, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg bietet. Sie ist unbegründet:

Normenkette:

ARB-RU (2004) § 3 Abs. 2 f;

Gründe:

I. [... siehe Tenor]