OLG Celle - Urteil vom 19.01.2023
8 U 199/22
Normen:
VVG § 1 S. 1; VVG § 125;
Fundstellen:
WKRS 2023, 18973
Vorinstanzen:
LG Hildesheim, vom 29.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 284/21

Eintrittspflicht eines Rechtsschutzversicherers für eine Klage gegen einen Automobilhersteller wegen unterstellter Manipulation der Abgassteuerung eines gekauften PkwPflichten des Rechtsschutzversicherers bei Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers wegen einer anwaltlichen Gebührenforderung

OLG Celle, Urteil vom 19.01.2023 - Aktenzeichen 8 U 199/22

DRsp Nr. 2023/7369

Eintrittspflicht eines Rechtsschutzversicherers für eine Klage gegen einen Automobilhersteller wegen unterstellter Manipulation der Abgassteuerung eines gekauften Pkw Pflichten des Rechtsschutzversicherers bei Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers wegen einer anwaltlichen Gebührenforderung

Da es einem Rechtsschutzversicherer grundsätzlich freisteht, auf welche Weise er den Versicherungsnehmer von einer Gebührenforderung befreit, kann der Versicherungsnehmer im Hinblick auf eine gegen ihn gerichtete anwaltliche Gebührenforderung nur die Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes verlangen, nicht jedoch auf Freistellung klagen.

Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 29. März 2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten im Übrigen insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem Versicherungsvertrag Nr. 035... im Zusammenhang mit der Schadennummer 035.../... verpflichtet ist, die Kosten der außergerichtlichen und erstinstanzlichen Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Klagepartei gegen die ... aus dem Kauf eines ... (FIN ...) und der unterstellten Manipulation der Abgassteuerung dieses Fahrzeugs zu tragen.