I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. Mai 2019 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Der beklagte Verein beschäftigte den Kläger seit dem 1. September 2016 in seinem Betrieb, der ein Kleinbetrieb im Sinne von §
Vertragliche Grundlage war zunächst der schriftlich abgeschlossene Arbeitsvertrag vom 19. Juli 2016 über die Beschäftigung als Erzieher. Mit schriftlichem Änderungsvertrag vom 14. November 2016 kamen die Parteien über eine Einsetzung als kommissarische pädagogische Leitung überein, mit schriftlichem Änderungsvertrag vom 20./21. Juni 2017 über die Beschäftigung als Erzieher und Kinderhausleitung.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|