LG Mannheim, vom 14.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 280/06
Enge Auslegung von Risikoausschlussklauseln: Touristenfahrt auf einer Rennstrecke führt zu keinem Deckungsverlust der Kfz-Versicherung
OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.09.2007 - Aktenzeichen 12 U 107/07
DRsp Nr. 2007/18527
Enge Auslegung von Risikoausschlussklauseln: Touristenfahrt auf einer Rennstrecke führt zu keinem Deckungsverlust der Kfz-Versicherung
»Der Ausschluss in § 2 b Abs. 3AKB betrifft nur Fahrten im Rahmen einer Veranstaltung, deren Charakter dadurch geprägt wird, dass eine möglichst hohe Geschwindigkeit erreicht wird und danach eine Platzierung der Teilnehmer erfolgt.«
Normenkette:
AKB § 2 b Abs. 3 ; KfzPflVV § 4 ;
Tatbestand:
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