OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 26.03.2018
1 UF 4/18
Normen:
BGB § 1666; BGB § 1666a; FamFG § 49;
Fundstellen:
FamRB 2018, 480
FuR 2018, 647

Entziehung der elterlichen Sorge wegen Anfertigung kinderpornographischer Lichtbilder von den Töchtern der sorgeberechtigten Mutter durch deren Lebensgefährten

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.03.2018 - Aktenzeichen 1 UF 4/18

DRsp Nr. 2018/16222

Entziehung der elterlichen Sorge wegen Anfertigung kinderpornographischer Lichtbilder von den Töchtern der sorgeberechtigten Mutter durch deren Lebensgefährten

Orientierungssätze: 1. Eine Gefährdung des Kindeswohls ist in dem Anfertigen der Bilder von den eigenen Töchtern in kinderpornografischer Pose zu sehen, ganz gleich, ob diese für eigene Zwecke oder aber zur Weiterleitung an andere Personen angefertigt wurden. Denn in durch das Abfotografieren der Kinder in eindeutig sexualisierten bzw. kinderpornografischen Positionen liegt eine Degradierung der Mädchen zu einem bloßen Sexobjekt und hiermit verbunden die naheliegende Gefahr des Eintritts eines Schadens für die Unversehrtheit der Kinder. 2.