Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 30. Dezember 2022 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert.
Der Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.250,- € festgesetzt.
Die gemäß §§ 146, 147 Verwaltungsgerichtsordnung VwGO form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 30. Dezember 2022 ist zulässig und begründet.
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