I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert wird unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2021 für beide Rechtszüge auf jeweils 10.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Entziehung ihrer 1984 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt).
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