Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 20. November 2020 -
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf je 2.500,- € festgesetzt.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
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