Auf die Revision der Amtsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main - Strafrichterin - vom 6. Oktober 2022 mit den zugehörigen Feststellungen insoweit aufgehoben, als die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Bestimmung einer Sperrfrist für deren Neuerteilung abgelehnt worden sind.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Frankfurt am Main zurückverwiesen.
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