Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verfassungsmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen verweigerter Beibringung eines behördlich angeforderten Drogenscreenings nach festgestelltem Besitz einer geringen Menge Haschisch.
I. 1. Im Ausgangsverfahren sind von den Gerichten inzwischen aufgehobene beziehungsweise geänderte Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der durch den Bundesminister für Verkehr erlassenen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in deren jeweiliger am 8. März 1995 geltenden Fassung angewendet worden. In dieser Fassung sind sie auch für das vorliegende Verfassungsbeschwerde-Verfahren maßgeblich.
2. Dem Beschwerdeführer ist im Jahre 1990 eine Fahrerlaubnis der (nach damaligem Recht) Klassen 3, 4 und 5 erteilt worden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|