Auf die Revision des Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 12. März 2018 insoweit aufgehoben, als der Beklagte zur Zahlung von Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 70.000 € für den 18. Mai 2015 und aus 70.020,39 € für den 24. Juni 2016 verurteilt worden ist.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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