OLG Saarbrücken - Urteil vom 18.02.1994
3 U 677/93
Normen:
BGB § 249 § 254 Abs. 2 ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden D-1/63
ZfS 1994, 289

Erkundigungspflicht des Geschädigten bei Inanspruchnahme eines Mietwagens

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.02.1994 - Aktenzeichen 3 U 677/93

DRsp Nr. 1995/1974

Erkundigungspflicht des Geschädigten bei Inanspruchnahme eines Mietwagens

Der vom unfallbedingten Kraftfahrzeugausfall Betroffene muß sich »nur ausnahmsweise« um möglichst günstige Konditionen für die Inanspruchnahme eines Mietwagens bemühen. Ausnahmegründe sind etwa erwartete längere Mietdauer oder höhere Fahrleistung sowie erkennbar überhöhtes Mietzinsverlangen.

Normenkette:

BGB § 249 § 254 Abs. 2 ;

Gründe: