Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 03.09.2019 gegen den Rechtswegbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 14.08.2019 - Az.:
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
III.Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 16.111,11 € festgesetzt.
IV.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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