OLG Hamm - Urteil vom 08.09.1993
32 U 36/93
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden G-2/8
NJW-RR 1994, 345
OLGR-Hamm 1993, 340
OLGReport-Hamm 1993, 340
r+s 1994, 60

Ersatz von Gutachterkosten bei Bagatellschäden

OLG Hamm, Urteil vom 08.09.1993 - Aktenzeichen 32 U 36/93

DRsp Nr. 1995/1609

Ersatz von Gutachterkosten bei Bagatellschäden

»Bei einem Pkw-Schaden von weniger als 300 DM ist der Geschädigte nicht berechtigt, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Dies ist erst dann angemessen, wenn kein Bagatellschaden vorliegt, also mit einem Schadensumfang von mehr als 1000 DM zu rechnen ist.«

Normenkette:

BGB § 249 ;

Hinweise:

Hinweis:

Weitere Rechtsprechung zur - durchaus nicht unumstrittenen - Bagatellgrenze unter ES Kfz-Schaden G-2/5 mit Hinweis. Inzwischen ist sogar eine Erhöhung dieser Grenze auf 3.000,- DM im Gespräch.