Ersatzfähigkeit der Kosten einer ärztlich verordneten Akupunkturbehandlung; Umfang des Anspruchsübergangs auf den Träger der Sozialversicherung
KG, Urteil vom 03.11.2003 - Aktenzeichen 12 U 102/03
DRsp Nr. 2005/7516
Ersatzfähigkeit der Kosten einer ärztlich verordneten Akupunkturbehandlung; Umfang des Anspruchsübergangs auf den Träger der Sozialversicherung
»1. Zu den Grundsätzen der Haftung des Kfz-Haftpflichtversicherers nach § 249BGB für Kosten einer ärztlich verordneten Akupunkturbehandlung zur Linderung von Schmerzen nach HWS-Verletzung.2. Zwischen den vom Schädiger nach § 249BGB zu erstattenden Kosten einer notwendigen Heilbehandlung und den vom gesetzlichen Krankenversicherer wegen desselben Schadensereignisses geschuldeten Sozialleistungen besteht sachliche Kongruenz.3. Zur Aktivlegitimation des Verletzten zur Geltendmachung derartiger Kosten vor dem Hintergrund des § 116SGB X.«