Die Revision gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 16. Oktober 2008 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Leistungen aus einer Kraftfahrzeug-Teilversicherung wegen Beschädigung seines versicherten Motorrollers in Anspruch.
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