OLG Dresden - Urteil vom 26.05.2020
4 U 2522/19
Normen:
BGB § 812 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
VRS 2022, 192
VersR 2020, 1178
Vorinstanzen:
LG Dresden, vom 24.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 906/19

Erstattung der Mehrwertsteuer nach Totalschaden eines LeasingfahrzeugesAnspruchsübertragung auf einen DrittenUnmittelbarer Bereicherungsanspruch gegen den Dritten

OLG Dresden, Urteil vom 26.05.2020 - Aktenzeichen 4 U 2522/19

DRsp Nr. 2020/9825

Erstattung der Mehrwertsteuer nach Totalschaden eines Leasingfahrzeuges Anspruchsübertragung auf einen Dritten Unmittelbarer Bereicherungsanspruch gegen den Dritten

1. Hat der Leasingnehmer für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, kommt es im Falle eines Totalschadens für die Erstattung der Mehrwertsteuer allein auf die im Zeitpunkt des Schadensfalles bestehenden Verhältnisse des Leasinggebers an. 2. Überträgt der Versicherungsnehmer trotz eines zugunsten des Leasinggebers bestehenden Sicherungsscheins seine Ansprüche an einen Dritten und erstattet die Versicherung diesen im Anschluss irrtümlich auch die Mehrwertsteuer, hat sie einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch gegen den Empfänger.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 24.09.2019, Az 8 O 906/19, abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 13.411,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.03.2018 zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss:

Der Streitwert wird auf 13.411,76 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1 S. 1;

Gründe: