I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 24.09.2019, Az
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 13.411,76 EUR festgesetzt.
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