OLG Hamm - Urteil vom 10.12.2019
13 U 86/18
Normen:
BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Münster, vom 30.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 320/17

Erstattung von Leasingraten unter Anrechnung einer NutzungsentschädigungLeasingtypische Abtretungskonstruktion

OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2019 - Aktenzeichen 13 U 86/18

DRsp Nr. 2020/1656

Erstattung von Leasingraten unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung Leasingtypische Abtretungskonstruktion

1. Wird ein vom sogenannten "Dieselskandal" betroffenes Fahrzeug verleast, kann dem Leasingnehmer gegen den Hersteller ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zustehen, der auf Erstattung der Leasingraten unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung gerichtet ist.2. Zu den Auswirkungen des regulären Endes der Leasingzeit auf die leasingtypische Abtretungskonstruktion.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 30. Mai 2018 unter Zurückweisung seines Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, an den Kläger 17.412,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12. September 2017 sowie weitere 226,10 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15. Februar 2019 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage gegen beide Beklagte abgewiesen.