Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26. November 2013 5 K 3146/10 aufgehoben.
Die Sache wird an das Hessische Finanzgericht zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihr im Juli 2007 verstorbener Ehemann werden im Streitjahr (2007) zur Einkommensteuer zusammenveranlagt.
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