Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis
BayObLG, Beschluß vom 24.04.1986 - Aktenzeichen RReg 1 St 342/85
DRsp Nr. 1998/9531
Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis
Wurde einem Kraftfahrzeugführer im Inland durch die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen und verlegt er daraufhin seinen Wohnsitz ins Ausland, wo er unter Verwendung eines noch in seinem Besitz befindlichen aber ungültigen Führerscheins die Erteilung einer Fahrerlaubnis seines jetzigen Wohnsitzstaates erwirkt, macht er sich - wenn er im Inland ein Fahrzeug führt und bei einer entsprechenden Kontrolle den ausländischen Fahrausweis vorzeigt - weder des Gebrauchs einer falschen Urkunde noch des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.