Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 07.05.2020 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.128,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.01.2020 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III.Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Klägerin zu 24 % und die Beklagte zu 76 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 53 % und die Beklagte zu 47 % zu tragen.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
1. 2.
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