Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 18.09.2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 43.081,55 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 43.354,22 Euro vom 15.01.2019 bis zum 04.03.2020 und seit dem 05.03.2020 aus einem Betrag von 43.081,55 Euro Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKWs Audi A 2.0 TDI quattro mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer B zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.706,94 Euro freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehenden Berufungen der Klägerin und der Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.
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