Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 15. August 2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 14.679,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Januar 2019 sowie Zinsen in Höhe von 4 % aus 19.950 € für den Zeitraum vom 8. Oktober 2015 bis zum 10. Januar 2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke Seat Altea XL 2.0 l mit der Fahrzeug-Identifikationsnummer V***** zu zahlen.
2. 3. II. 1. 2. III. IV. V. 1. 2.
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