Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 12.04.2019, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.299,42 EUR nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.11.2018 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Pkw VW Touran Comfortline Bluemotion Technology 2,0 l TDI 103 kW, 6 Gang, FIN ......
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Klägerin zu 46% und die Beklagte zu 54%.
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