OLG Saarbrücken - Urteil vom 20.12.2023
5 U 50/23
Normen:
VVG § 103;
Fundstellen:
r+s 2024, 68
VuR 2024, 120
zfs 2024, 158
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 11.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 18/22

Fälligkeit des Anspruchs eines Privathaftpflichtversicherten auf Gewährung von Versicherungsschutz i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen Baumfällarbeiten

OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.12.2023 - Aktenzeichen 5 U 50/23

DRsp Nr. 2024/4233

Fälligkeit des Anspruchs eines Privathaftpflichtversicherten auf Gewährung von Versicherungsschutz i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen Baumfällarbeiten

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 11. April 2023 - 14 O 18/22 - abgeändert. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger wegen des von der Stadt D. gegen ihn aufgrund eines Schadenereignisses vom 25. Februar 2021 erhobenen Schadenersatzanspruchs in Höhe von 13.254,35 Euro aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag Nr. xxxxx bedingungsgemäß Versicherungsschutz zu gewähren.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.603,20 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 103;

Gründe

I.