BayObLG - Beschluß vom 24.07.1985
RReg 1 St 157/85
Normen:
StVG §§ 24a, § 25 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 1986, 243 (Rüth)

Fahrverbot bei einem Ersttäter wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG

BayObLG, Beschluß vom 24.07.1985 - Aktenzeichen RReg 1 St 157/85

DRsp Nr. 1998/9431

Fahrverbot bei einem Ersttäter wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG

Bei einem Ersttäter kann die Verhängung eines Fahrverbots von drei Monaten wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG nicht damit begründet werden, er habe den Alkohol in Kenntnis des Umstandes, daß er anschließend noch fahren müsse, zu sich genommen.

Normenkette:

StVG §§ 24a, § 25 Abs. 1 ;
Fundstellen
DAR 1986, 243 (Rüth)